Gefördert werden Auslandsstudienaufenthalte und Auslandspraktika als Bestandteil eines Inlandsstudiums in Deutschland. Der Auslandsaufenthalt muss mindestens 6 Monate oder 1 Semester betragen, Auslandspraktika müssen eine Mindestdauer von 12 Wochen haben. Sämtliche Richtlinien zur Berechtigung eines BaföG Auslandszuschlages sind unter dem angegebenen Link verfügbar.
Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden.
Kontakt
Zuständiges Amt für Ausbildungsland Schweiz:
Studentenwerk Augsburg / Amt für Ausbildungsförderung
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
Tel.: 0821 - 598 - 4930
E-Mail: augsburg@bafoeg-bayern.de
Webseite
Nationalität
Deutschland
Stufe
Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Studiendarlehen
Aktualisiert am
14.07.2016