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Friedrich-Naumann-Stiftung: Studienförderung

Auslandsaufenthalte werden nur für Studierende deutscher Staatsangehörigkeit gefördert. Die Bewerbung kann ab dem 2. Fachsemester, allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums erfolgen.

Ausländische Studierende können sich um ein Stipendium im Master bzw. im Hauptstudium des Staatsexamens bewerben, wenn sie an einer deutschen anerkannten Hochschule studieren möchten. Die Mindestförderdauer beträgt zwei Semester.

Bewerbungsverfahren

  1. April und 31. Oktober eines Jahres

Webseite

freiheit.org

Länder

Schweiz, Deutschland

Stufe

Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master, Doktorierende

Förderarten

Stipendien / Personalkosten

Aktualisiert am

12.10.2017

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