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Fritz Thyssen Stiftung

Die Promotion des Antragstellers sollte in der Regel nicht länger als ein bis zwei Jahre zurückliegen.
Das geplante Vorhaben sollte in der Regel einen Bearbeitungszeitraum von ein bis zwei Jahren umfassen.
Das Stipendium soll mit einem weisungsfreien, auf eigener Initiative beruhenden wissenschaftlichen Vorhaben verbunden sein, das an einer wissenschaftlichen Hochschule oder gemeinnützigen Forschungsstätte durchgeführt wird. Promotions- und Habilitationsstipendien sowie Abschlussstipendien, die sich an eine Förderung durch Dritte anschließen, werden nicht vergeben; ebenso wenig können Stipendien zur Förderung von Studierenden auf Bachelor- oder Masterniveau beantragt werden.

Kontakt

Tel.: +49 (0)221 27 74 96 0
E-Mail: fts@fritz-thyssen-stiftung.de

Bewerbungsverfahren

Stipendienanträge können jederzeit vorgelegt werden.

Webseite

fritz-thyssen-stiftung.de

Stufe

Forschende mit Promotion

Förderarten

Stipendien / Personalkosten

Budget

Der altersunabhängige Grundbetrag beträgt € 1.800,- monatlich. (evtl Gewährung eines Zuschusses von € 200.- monatlich)

Aktualisiert am

16.08.2016

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