Bewerben können sich Studierende der wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Auslandsaufenthalte werden nach Ablauf eines Probe- oder Grundförderjahres unterstützt. Antragsberechtigt sind Studierende aller Fachrichtungen, sowie auch Graduierte, deren Promotion einen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung erwarten lassen. Weitere Kriterien: unter 32 Jahren alt, kein Zweitstudium, reine Auslandsaufenthalte werden nicht gefördert.
Bewerbungsverfahren
Studierende (31. Mai und 30. November), Promotion (15. Januar und 15. Juli)
Webseite
Nationalität
Deutschland
Stufe
Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master, Doktorierende
Förderarten
Stipendien / Personalkosten
Aktualisiert am
21.07.2017