Folgende Personengruppen sind bezugsberechtigt: Professor/innen, Ständige Dozent/innen, Assistenzprofessor/innen (ausserhalb der Profilbereiche). Es liegt im Ermessen der Bezugsberechtigten, andere Angehörige der Universität St.Gallen an den Kongresskostenbeiträgen teilhaben zu lassen.
Die Unterstützung besteht in der Übernahme der Tagungsgebühr sowie der Kosten für Reise und Unterkunft (gemäss Allgemeinem Spesenreglement der Universität St.Gallen), wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:
- Leistung eines aktiven Beitrags in Form eines Papers, Referats, Posters, einer Leitung einer Session/Diskussion oder Gleichwertiges;
- Nachweis der Teilnahme am Kongress: geeignet sind insbesondere Einladungsschreiben der Konferenzorganisation, Teilnahmebestätigung;
- Upload des aktiven Beitrags auf der Forschungsplattform Alexandria im Volltext.
Kontakt
Geschäftsstelle der Forschungskommission
Dr. Stefan Graf
Mail: Stefan.Graf@unisg.ch
Fon: +41 (0)71 224 2879
Bewerbungsverfahren
Anträge können von den Bezugsberechtigten jeweils nach Semesterende eingereicht werden.
Webseite
Stufe
Forschende mit Promotion
Förderarten
Konferenzen, Reisekosten
Budget
Pro Budgetjahr können folgende Maximalbeiträge beantragt werden: pro ordentliche Professur: 5'000 Franken; pro ständige Dozentur bzw. Assistenzprofessur: 2'500 Franken.
Aktualisiert am
09.08.2016