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Staatliche Stipendien und Studiendarlehen, Kanton St.Gallen

Der Kanton St.Gallen gewährt an stipendienrechtlich anerkannte Ausbildungen Stipendien, soweit die Kosten den Auszubildenden und ihren Eltern nicht zugemutet werden können. Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden. Grundlagen bilden das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5) und die Vollzugsordnung (sGS 211.51).
Wichtig ist, dass Antragsteller einen stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben.

Kontakt

Fachstelle für Studienfinanzierung /
Advice Center for Study Funding
Universität St.Gallen
Eva Flick und Jessica Aschari-Lincoln
Dufourstrasse 50
9000 St.Gallen
Mail: studienfinanzierung@unisg.ch
Tel: +41 (0)71 224 28 68

Antragstellung

Weitere Informationen sowie Wegleitungen, Merkblätter und Formulare erhalten Sie unter: www.stipendien.sg.ch

Bewerbungsverfahren

Herbstsemester: 15. November ; Frühjahrsemester: 15. Mai

Webseite

stipendien.sg.ch

Stufe

Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master

Förderarten

Stipendien / Personalkosten, Studiendarlehen

Aktualisiert am

28.07.2016

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