Der Kanton St.Gallen gewährt an stipendienrechtlich anerkannte Ausbildungen Stipendien, soweit die Kosten den Auszubildenden und ihren Eltern nicht zugemutet werden können. Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden. Grundlagen bilden das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5) und die Vollzugsordnung (sGS 211.51).
Wichtig ist, dass Antragsteller einen stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben.
Kontakt
Fachstelle für Studienfinanzierung /
Advice Center for Study Funding
Universität St.Gallen
Eva Flick und Jessica Aschari-Lincoln
Dufourstrasse 50
9000 St.Gallen
Mail: studienfinanzierung@unisg.ch
Tel: +41 (0)71 224 28 68
Antragstellung
Weitere Informationen sowie Wegleitungen, Merkblätter und Formulare erhalten Sie unter: www.stipendien.sg.ch
Bewerbungsverfahren
Herbstsemester: 15. November ; Frühjahrsemester: 15. Mai
Webseite
Stufe
Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Studiendarlehen
Aktualisiert am
28.07.2016