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BAföG Auslandszuschlag (Deutschland)

Gefördert werden Auslandsstudienaufenthalte und Auslandspraktika als Bestandteil eines Inlandsstudiums in Deutschland. Vollständig im Ausland durchgeführte Ausbildungen können nicht gefördert werden. Der Auslandsaufenthalt muss mindestens 6 Monate oder 1 Semester betragen, Auslandspraktika müssen eine Mindestdauer von 12 Wochen haben. Sämtliche Richtlinien zur Berechtigung eines BaföG Auslandszuschlages sind auf http://www.bafoeg.bmbf.de verfügbar.

Contact

Zuständiges Amt für Ausbildungsland Schweiz:
Studentenwerk Augsburg / Amt für Ausbildungsförderung
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
Tel.: 0821 - 598 - 4930
E-Mail: augsburg@bafoeg-bayern.de

Website

bafoeg.bmbf.de

Nationality

Germany

Level of education

Assessment level, bachelor student, master student

Funding Types

scholarships / personnel costs, study loans

Last update

14.07.2016

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