Gefördert werden Auslandsstudienaufenthalte und Auslandspraktika als Bestandteil eines Inlandsstudiums in Deutschland. Vollständig im Ausland durchgeführte Ausbildungen können nicht gefördert werden. Der Auslandsaufenthalt muss mindestens 6 Monate oder 1 Semester betragen, Auslandspraktika müssen eine Mindestdauer von 12 Wochen haben. Sämtliche Richtlinien zur Berechtigung eines BaföG Auslandszuschlages sind auf http://www.bafoeg.bmbf.de verfügbar.
Contact
Zuständiges Amt für Ausbildungsland Schweiz:
Studentenwerk Augsburg / Amt für Ausbildungsförderung
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
Tel.: 0821 - 598 - 4930
E-Mail: augsburg@bafoeg-bayern.de
Website
Nationality
Germany
Level of education
Assessment level, bachelor student, master student
Funding Types
scholarships / personnel costs, study loans
Last update
14.07.2016