Nicht stipendienberechtigt sind Personen, die sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten. Den stipendienrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz erhalten ausländische Staatsbürger, wenn sie entweder seit mehreren Jahren ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben oder wenn sie im Besitze einer Niederlassungsbewilligung sind. In den kantonalen Gesetzen kommen verschiedene Regelungen zur Anwendung.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie ausländische Staatsbürger
Zuständig für den Stipendienantrag einer gesuchstellenden Person ist derjenige Kanton, in welchem die Eltern ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder die zuletzt zuständige Vormundschaftsbehörde ihren Sitz hat.
Personen mit ausländischem Bürgerrecht
Nicht stipendienberechtigt sind Personen, die sich ausschliesslich zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten.
Flüchtlinge und Staatenlose
Mündige Flüchtlinge und Staatenlose, die elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen, haben den stipendienrechtlichen Wohnsitz in dem Kanton, zu dem sie zugewiesen sind.
Kantone: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg (Fribourg), Genf (Genève), Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg (Neuchâtel), Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Tessin (Ticino), Uri, Vaud, Wallis (Valais), Zug, Zürich
Contact
BIZ Berufsinformationszentrum
Stipendienstelle
Baarerstrasse 21
6300 Zug
Tel. +41 41 728 31 91
Fax +41 41 728 31 89
info.stip@zg.ch
www.zg.ch/biz
Website
Countries
Switzerland
Level of education
Assessment level, bachelor student, master student
Funding Types
scholarships / personnel costs, study loans
Last update
28.07.2016