Der Kanton St.Gallen gewährt an stipendienrechtlich anerkannte Ausbildungen Stipendien, soweit die Kosten den Auszubildenden und ihren Eltern nicht zugemutet werden können. Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden. Grundlagen bilden das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5) und die Vollzugsordnung (sGS 211.51).
Wichtig ist, dass Antragsteller einen stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben.
Contact
Fachstelle für Studienfinanzierung /
Advice Center for Study Funding
Universität St.Gallen
Eva Flick und Jessica Aschari-Lincoln
Dufourstrasse 50
9000 St.Gallen
Mail: studienfinanzierung@unisg.ch
Tel: +41 (0)71 224 28 68
Application Info
Weitere Informationen sowie Wegleitungen, Merkblätter und Formulare erhalten Sie unter: www.stipendien.sg.ch
Submission
Herbstsemester: 15. November ; Frühjahrsemester: 15. Mai
Website
Level of education
Assessment level, bachelor student, master student
Funding Types
scholarships / personnel costs, study loans
Last update
28.07.2016