Die Promotion des Antragstellers sollte in der Regel nicht länger als ein bis zwei Jahre zurückliegen.
Das geplante Vorhaben sollte in der Regel einen Bearbeitungszeitraum von ein bis zwei Jahren umfassen.
Das Stipendium soll mit einem weisungsfreien, auf eigener Initiative beruhenden wissenschaftlichen Vorhaben verbunden sein, das an einer wissenschaftlichen Hochschule oder gemeinnützigen Forschungsstätte durchgeführt wird. Promotions- und Habilitationsstipendien sowie Abschlussstipendien, die sich an eine Förderung durch Dritte anschließen, werden nicht vergeben; ebenso wenig können Stipendien zur Förderung von Studierenden auf Bachelor- oder Masterniveau beantragt werden.
Kontakt
Tel.: +49 (0)221 27 74 96 0
E-Mail: fts@fritz-thyssen-stiftung.de
Bewerbungsverfahren
Stipendienanträge können jederzeit vorgelegt werden.
Webseite
Stufe
Forschende mit Promotion
Förderarten
Stipendien / Personalkosten
Budget
Der altersunabhängige Grundbetrag beträgt € 1.800,- monatlich. (evtl Gewährung eines Zuschusses von € 200.- monatlich)
Aktualisiert am
16.08.2016