In Betracht für ein Heinrich Hertz-Stipendium kommen: Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind und ein Forschungsvorhaben im Ausland planen, und Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die im Ausland tätig sind und ein Forschungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen planen.
Bei Zuerkennung eines Stipendiums übernimmt die Stiftung Aufenthalts- oder Reisekosten. Beiträge zur Krankenversicherung sowie Sachkosten werden nicht zusätzlich übernommen. Die Satzung der Stiftung beschränkt die Fördermöglichkeiten ausdrücklich auf personen-, nicht sachbezogene Zuwendungen.
Promotionsvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert. Eine Förderung kommt nur dann in Betracht, wenn der Bewerber/die Bewerberin kurz vor der Beendigung der Promotionsarbeit steht und der auswärtige Aufenthalt für die Fertigstellung unbedingt erforderlich ist.
Webseite
Dauer
Die Höchstförderungsdauer beträgt 1 Jahr.
Länder
Deutschland
Stufe
Doktorierende, Forschende mit Promotion
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Reisekosten
Budget
Der Höchstförderungsbetrag beläuft sich derzeit auf 1.500 Euro monatlich.
Aktualisiert am
09.08.2016